NABU Berlin: Bau- und Supermärkte sollen kein Streusalz mehr verkaufen
Streusalz vergiftet die Umwelt und ist deshalb für private Anwender tabu
(lifePR) (Berlin, )Streusalz schadet Pflanzen, Tieren und Infrastruktur
Wer im Sommer die Straßenbäume anschaut, sieht viele Bäume, die mit braunen und gelben Blättern bereits ihr „Herbstkleid“ zeigen. Dies sind Anzeichen dafür, dass der Baum unter mangelnder Wasser- und Nährstoffversorgung leidet. „Das ist teilweise auf die Dürre zurückzuführen, jedoch zeigt sich hier eben auch der Einsatz von Streusalz im vorangegangenen Winter“, sagt Schlaberg. Der hohe Salzgehalt im Boden führt zum Absterben von Wurzeln, die für die Aufnahme von Wasser und Nährstoffen zuständig sind. Im Frühsommer quittiert der Baum den Schaden mit Verfärbungen der Blattränder und sogenannten „Nekrosen“, also abgestorbenen Stellen im Gewebe. Wie ätzend Streusalz ist, zeigen auch die Verletzungen, die Tiere beim direkten Kontakt damit erleiden können, sowie die Langzeitschäden an Gebäuden oder Fahrzeugen durch Korrosion.
Geschäfte sind in der Verantwortung
Berlin hat auf die massiven Schäden mit einem Verbot von Streusalz für den privaten Gebrauch reagiert. Auch Winterdienste dürfen Streusalz nur in einer Mischung mit Sand oder Kies verwenden. Augenscheinlich scheint es jedoch mit der Umsetzung dieses Verbotes zu hapern. Da die Winter immer milder werden, sinkt zum Glück der Bedarf an Streugut. Dennoch wird weiterhin zu viel Streusalz ausgebracht. Nur ein konsequenter Verkaufsstopp kann dazu führen, dass private Haushalte kein Salz mehr streuen. „Die Bau- und Supermärkte sind hier in der Verantwortung. Wer Streusalz in 10-Liter-Eimern verkauft, signalisiert den Kund*innen, es sei in Ordnung das Produkt auszubringen. Das schadet aber nicht nur der Umwelt, sondern fällt am Ende auf die Kund*innen zurück“ so Schlaberg. Wer Streusalz privat verwendet, verstößt immerhin gegen gleich zwei Gesetze: das Straßenreinigungsgesetz und das Berliner Naturschutzgesetz. Dieser Verstoß kostet den Verbraucher*innen im schlimmsten Fall bis zu 50.000 Euro.