Für die Förderung konnten sich Hörfunkveranstalter aus Brandenburg bewerben, die ihr Programm werbefrei, ohne Gewinnerzielungsabsicht und nach den rechtlich geltenden Programmgrundsätzen gestalten. Grundlage der zweiten Auflage des Förderprogramms für Brandenburger Veranstalter ist die im September 2020 in Kraft getretene Satzung
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