Provisionszahlungen sind grundsätzlich zulässig, soweit damit eine tatsächliche Leistung abgegolten wird. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht jedoch der Verdacht, dass durch missbräuchliche Provisionszahlungen zwischen 2002 und 2005 gegen geltende Regelungen verstoßen wurde. Die Aufklärung des Verdachts liegt auch im Interesse von MAN. Dabei kooperiert MAN eng mit der Staatsanwaltschaft.
Bei MAN
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