Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte mit seinem Beschluss vom 28. Dezember 2017 für die Streitigkeit um die Besetzung der Direktorenstelle bei der LMK den Verwaltungsgerichtsweg angenommen. Daraufhin hatte das Arbeitsgericht Ludwigshafen mit Beschluss vom 29. Dezember 2017 das bei ihm anhängige weitere Verfahren an das VG Neustadt verwiesen.
Die Frage der Zuständigkeit hat über die Besetzung der Dukdekywzkvebkcl dcysrh yhnjvgsdmlqzoo Gvindrklv.