Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz stellen ein nicht zu unterschätzendes Problem für einen Betrieb dar. Nicht nur, dass ein erheblicher Teil der Entgeltfortzahlungskosten auf dieses Phänomen zurück zu führen ist. Alkohol und Drogen stellen ein Sicherheitsrisiko dar, können sich negativ auf das Betriebsklima auswirken und schmälern die Produktivität. Die IHK-Veranstaltung am Mittwoch,dem 06. Mai .2009, 18:00 Uhr, IHK zu Schwerin, Raum 203, Schloßstr. 17 zeigt Wege auf, wie der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht auf der einen Seite Genüge tun und sein Ordnungsrecht auf der anderen Seite wahren kann.
Sebastian Bobinski, Rechtsanwalt, Leiter der Geschäftsstelle Schwerin, Arbeitgebervereinigung Lübeck Schwerin e. V.
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