- Pressemitteilung BoxID 647005
IHK: Entsorgung von Verpackungen bis zum 1. Mai nachweisen
Verpackungsverordnung: "Vollständigkeitserklärungen" von Unternehmen
Die IHK appelliert an die betroffenen Unternehmen, diese Frist einzuhalten. „Zwar können Vollständigkeitserklärungen auch noch später bei uns abgegeben werden“, erklärt IHK-Umweltreferent Andreas Scholtyssek. „Aber der Fristverstoß kann von den Umweltbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte mit Geldbußen geahndet werden.“
Die Vollständigkeitserklärungen sind über ein Online-Portal – das sogenannte VE-Register (www.ihk-ve-register.de) – einzustellen. Dieses Register bietet als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform einen Rundum-Service, wenn Firmen ihre Angaben hinterlegen. Neben ausführlichen Fragen und Antworten helfen beispielsweise Checklisten und Erläuterungen zur elektronischen Signatur.
Als Ansprechpartnerin für technische Fragen steht in der IHK Frau Silvana Theis bereit (Telefon: 0345 2126-263 oder E-Mail: stheis@halle.ihk.de). Bei allgemeinen Fragen können sich Unternehmen an Herrn Andreas Scholtyssek wenden (Telefon: 0345 2126-203 oder E-Mail: ascholtyss@halle.ihk.de).
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