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Richtungsweisendes Urteil für einen fairen Mindestlohn

Die iGZ-Bundesvorsitzende Ariane Durian begrüßt Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts

(lifePR) (Münster, )
Als "richtungsweisend" bezeichnete Ariane Durian, Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, nach dem die CGZP nicht tariffähig ist.

"Das Urteil ist vor allem ein positives Signal für eine faire, wie von uns geforderte tarifliche Lohnuntergrenze. Tarifverträge, die nun auch gerichtlich angezweifelt werden, können nicht der Maßstab für eine Lohnuntergrenze sein", erklärt die iGZ-Vorsitzende mit Verweis auf die derzeit laufende politische Debatte um die Höhe des möglichen Mindestlohns im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die CDU will sich bislang mit dem gesetzlichen Mindestlohn an den niedrigsten Einstiegslöhnen der in ihrer Wirksamkeit nun angezweifelten Tarifverträge orientieren.

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