Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.
Egal ob Hund, Katze oder Hamster: Die Deutschen lieben ihre Haustiere. Auch viele Mieter wünschen sich einen tierischen Begleiter. Doch einige Mietverträge enthalten ein generelles Tierhaltungsverbot – ein solches ist nicht zulässig. Denn Kleintiere wie Hamster, Kaninchen, Fische und Vögel in einer zumutbaren Anzahl dürfen Vermieter in der Regel nicht verbieten. Sie können jedoch Einschränkungen wie einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt festlegen. Das bedeutet: Wer sich einen Hund oder eine Katze zulegen möchte, muss vor dem Kauf seinen Vermieter um Erlaubnis fragen beziehungsweise ihn darüber informieren. Allerdings darf der Vermieter die Haustierhaltung nicht
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