Wer eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließen möchte, ist dabei voraussichtlich bei vielen Anbietern dem Baustein „unbenannte Gefahren“ begegnet. Doch was eigentlich genau damit gemeint ist, wissen die wenigsten. In den Versicherungsbedingungen von Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind die sogenannten versicherten Gefahren genau benannt. Dazu zählen unter anderem Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie gegebenenfalls auch Überschwemmung oder Erdbeben. Versicherte, die zusätzlich den Baustein „unbenannte Gefahren“ abgeschlossen haben, können davon ausgehen, dass zudem alle weiteren Gefahren, die in den Versicherungsbedingungen nicht explizit ausgeschlossen werden, mitversichert sind. Wichtig zu wissen: Die Schadenursache
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