Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und damit geht auch wieder das große Beschenken los. Doch Arbeitnehmer sollten bei Geschenken von Kunden und Lieferanten vorsichtig sein, denn sie dürfen nicht alles annehmen. Besonders bei teuren Geschenken könnte es sonst schnell schwierig werden. Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr – also im Job – sind nach § 299 StGB strafbar und können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Eine gesetzliche Vorgabe, die eine klare Wertgrenze für Geschenke festlegt, gibt es allerdings nicht. Viele Arbeitgeber haben
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