„Wir sind froh, dass wir zumindest unseren Versicherten eine zusätzliche finanzielle Belastung in 2023 ersparen können. Trotz der vom Gesetzgeber im Oktober beschlossenen 2. Vermögensabgabe der Kassen (nach 2021 jetzt in 2023) an den Gesundheitsfonds kann die HEK die deutlich steigenden Leistungsaufwendungen ohne Anhebung des Zusatzbeitrages finanzieren, so Jürgen Schuder, Vorsitzender des HEK-Verwaltungsrates. Hierfür setzt die HEK gezielt ihre Rücklagen ein.“
„Das entbindet den Gesetzgeber aber nicht davon im ersten Halbjahr 2023 endlich eine stabile Grundlage für eine