Dieses Vorgehen sei besonders Mietern von Gewerbeeinheiten zu empfehlen. Denn für diese gelte grundsätzlich nichts anderes, selbst wenn der Betrieb des Gewerbes durch die behördliche Maßnahme eingeschränkt werde. Grundsätzlich sei die Immobilie mangelfrei, sodass eine Mietminderung oder ein Aussetzen
Mietzahlung in Zeiten der Corona-Krise
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Dieses Vorgehen sei besonders Mietern von Gewerbeeinheiten zu empfehlen. Denn für diese gelte grundsätzlich nichts anderes, selbst wenn der Betrieb des Gewerbes durch die behördliche Maßnahme eingeschränkt werde. Grundsätzlich sei die Immobilie mangelfrei, sodass eine Mietminderung oder ein Aussetzen