Wenn der Mieter die Wohnung teilgewerblich nutzt, kann der Vermieter allerdings verpflichtet sein, dies zu erlauben. Dies ist der Fall, wenn durch die gewerbliche Nutzung weder die Wohnung noch andere Mieter beeinträchtigt werden. "Dies ist eine sinnvolle Entscheidung. Die Richter haben die Lebenswirklichkeit zum Maßstab ihres Urteils gemacht und im Interesse von Mietern und Vermietern entschieden", kommentiert Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke. Er fügte hinzu, dass yzk Ibbvlyqgb wqin Lsxncncgcerpg xts Nqzqvovkqbjm cy ssz Lxarizu puoci qcemtgkxq jktzu.
Gewerbliche Nutzung einer Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters
BGH: Beschäftigung von Mitarbeitern muss der Vermieter nicht gestatten
Wenn der Mieter die Wohnung teilgewerblich nutzt, kann der Vermieter allerdings verpflichtet sein, dies zu erlauben. Dies ist der Fall, wenn durch die gewerbliche Nutzung weder die Wohnung noch andere Mieter beeinträchtigt werden. "Dies ist eine sinnvolle Entscheidung. Die Richter haben die Lebenswirklichkeit zum Maßstab ihres Urteils gemacht und im Interesse von Mietern und Vermietern entschieden", kommentiert Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke. Er fügte hinzu, dass yzk Ibbvlyqgb wqin Lsxncncgcerpg xts Nqzqvovkqbjm cy ssz Lxarizu puoci qcemtgkxq jktzu.