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BGH: Mieter muss Wohnung in neutralem Anstrich zurückgeben

Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel spielt hier keine Rolle

(lifePR) (Berlin, )
Mieter sind verpflichtet, eine Wohnung in neutral gestrichenem Zustand zurückzugeben, wenn sie diese bei Mietbeginn auch so übernommen hatten. Dies gilt auch dann, wenn Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen wurden. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 416/12) weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Muss der Vermieter die Wohnung erst umstreichen lassen, um sie wieder vermieten zu können, hat der Mieter für die Kosten aufzukommen, so der BGH weiter. "Wir begrüßen diese Klarstellung des BGH. Derjenige, der einen Schaden verursacht, muss für dessen Behebung aufkommen", kommentiert Kai Warnecke, stellvertretender Generalsekretär von Haus & Grund Skwvskzqydo.

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