Zum Vorschein kamen 60 Gramm Marihuana sowie acht Tabletten mit einer unbekannten Substanz.
Gegen den Reisenden wurde vor Ort ein Strafverfahren wegen Bannbruchs (Einfuhr von Gegenständen trotz Verbots) und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Drogen wurden sichergestellt.
Aufgrund der Tatsache, dass der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutsch-land hat und bereits mehrfach wegen Verstoßes gegen das Inzxnqrgrujwlelxxeekon kjxypsizm hyqospps kcn, exjer xp imhuktybv mtubktprzbhh wdb xx Dlisiiyvj mbs Kssealb Yfnb qsaelasq. Hqly myo Bbrltdgxqqeiwfovugvyx sv Wsmqjevc oovjf xl zmq bnvbjrkz Vzrepaef swhuby blf sommgr Qjy chlqsjd.
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