Es sei für alle Beteiligten, vor allem aber für die Kassenärztlichen Vereinigungen, unmöglich, mit Wirkung zum 1. Juli die ihnen nur wenige Tage vorher überstellten neuen Regelungen umzusetzen. Dies führe in der Konsequenz möglicherweise
Übergangsfrist ist das Mindeste!
Es sei für alle Beteiligten, vor allem aber für die Kassenärztlichen Vereinigungen, unmöglich, mit Wirkung zum 1. Juli die ihnen nur wenige Tage vorher überstellten neuen Regelungen umzusetzen. Dies führe in der Konsequenz möglicherweise