Nach den Richtlinien der Einwohnerfragestunde können Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Hansestadt Lübeck, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, in eigenem Namen gestellt werden. Zugelassen sind nur Fragen zu Beratungsgegenständen und städtischen Angelegenheiten, welche die Bürgerschaft selbst entscheidet.
Die Fragen für die Einwohnerfragestunde zu städtischen Angelegenheiten können noch bis Dienstag, 15. Januar, schriftlich beim Büro der Bürgerschaft eingereicht werden.
Fragen zu den Beratungsgegenständen, die auf der Tagesordnung der Sitzung stehen, müssen dqgpydefed sm Tameauk, 31. Naumri, nxthrcwfm.
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