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Förderprogramme für erneuerbare Energien
Handwerkskammer empfiehlt: Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid einlegen
Derzeit verschickt die BAFA in diesen Tagen Ablehnungsbescheide für vorliegende Anträge. "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die betroffenen Betriebe vorsorglich in Widerspruch gehen sollen, da sonst der Antrag bei Freigabe der Mittel keine Berücksichtigung mehr findet", sagt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden, Dr. Andreas Brzezinski. Ob im Fall einer späteren Freigabe der Mittel ein neuer Antrag gestellt werden kann ist noch unklar.
Die Handwerkskammer Dresden rät auf jeden Fall allen Antragstellern einen Widerspruch einzulegen und setzt sich dafür ein, dass die Haushaltssperre wieder aufgehoben wird. Noch ist die letzte Entscheidung über eine Fortführung oder Stopp des Programms nicht gefallen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bafa.de und www.bundesfinanzministerium.de.
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