„Der Verwaltungsrat hat sich in seiner Resolution vom 30.11.2022 klar und deutlich gegen die verpflichtende Finanzierung der UPD durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) positioniert.
Der Verwaltungsrat erkennt an, dass die Veränderungen, die am Ende in die Beschlussfassung im Bundestag eingeflossen sind, die Bedenken des Verwaltungsrates ansatzweise aufgegriffen haben. Nach wie vor ist es aber so, dass der GKV-Spitzenverband (also die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgebenden in der GKV) weder auf die
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