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Nach BGH-Entscheidung zur Heizkostenverordnung: Heizkostenabrechnungen müssen vereinfacht werden

(lifePR) (Berlin, )
Nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH vom 1. Februar 2012, Az. VIII ZR 156/11) können Vermieter die von ihnen beglichenen Abschlagszahlungen an Energieversorgungsunternehmen nicht zur Basis der Heizkostenabrechnung gegenüber ihren Mietern machen. Bei der Heizkostenabrechnung ist damit das Abflussprinzip vom Tisch und einzig der tatsächliche Brennstoffverbrauch entscheidend. In seiner Entscheidung stützt sich der BGH auch auf den Wortlaut der Heizkostenverordnung.

Der GdW Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen weist darauf hin, dass diese Entscheidung die Nebenkostenabrechnungen immer komplizierter macht. Was für die Heizkostenabrechnung jetzt nicht mehr möglich ist, bleibt für die Betriebskostenabrechnung möglich. So habe der BGH in seinem Urteil otc xzx Ykhb 4975 (Ud.: OZFW IK 40/78) ap qxk Lhdbfsvaphixffgbpaaxuoqxew dcgnkazeaqya, uyul gwjr Nevxnywazv kqqs apg Mypnwyjhbrhliu repdtat uqa.

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