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GdW: Bundesgerichtshof schützt mit Entscheidung zum farbigen Anstrich Rechte des Nachmieters

(lifePR) (Berlin, )
Als "berechtigten Schutz für Nachmieter" hat der Präsident des GdW Bundesverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Axel Gedaschko, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bewertet, wonach ein Mieter zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurück übergibt ( BGH - Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 416/12).

"Wer seine Wohnung mit Farbanstrichen dekoriert, die für breite Mieterkreise nicht akzeptabel sind, muss diese entweder beseitigen oder für die Beseitigungskosten aufkommen. Etwas anderes wäre für den Nachmieter unfair. Den dieser ist von der farblichen Gestaltung betroffen, in deren Interesse der Vermieter die Llidopdbyjf tkeezoas", sc Gkxaajimo.

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