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Urteil: KfW ist nach IFG informationspflichtig und muss angefragte Informationen zu Agrar-Investition in Paraguay von der DEG beschaffen
Verwaltungsgericht Frankfurt gibt Klage von Menschenrechts-Organisation FIAN statt / Agrarfirma PAYCO für Entwaldungen und Landkonflikte verantwortlich / Investition von 25 Mio. Euro
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat heute einer Auskunftsklage der Menschenrechtsorganisation FIAN gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stattgegeben. Die KfW hatte jahrelang eine Einsichtnahme in die Umwelt- und Sozialpläne des in Paraguay aktiven Agrarinvestors PAYCO verweigert. Die KfW-Tochter Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) hält einen Anteil von 15,8 Prozent an PAYCO. Das Gericht urteilte, dass die KfW als Behörde nach dem IFG informationspflichtig ist und die im öffentlichen Interesse stehenden Informationen von der DEG beschaffen muss. FIAN-Geschäftsführer Philipp Mimkes: „Das Urteil ist ein großer Erfolg! PAYCO ist für Landkonflikte mit Indigenen, Umweltschäden und Entwaldung verantwortlich. Nun können sich Öffentlichkeit
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