Erwartungsgemäß besuchen über 10.000 Gäste den Stausee Rabenstein zum Drachenfest. Zum Einen kann die, laut Allgemeinverfügung geforderte, Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit bei Veranstaltungen mit über 1000 Besuchern beim Drachenfest nicht gewährleistet werden, da keine Eintrittskarten verkauft werden. Zudem kann das Gelände außerhalb des eingezäunten Stausees nicht genutzt werden, da dieses nicht abgrenzbar ist und somit die Besucheranzahl nicht überwacht werden kann.
Zum Anderen ist sicherzustellen, dass die Einhaltung
Va jgbsgy kqclry gagqms roxpone rehsp hrs wcmjof cv xixvma, wpeq chq Cfdtgh-Qksqaern qw Cqrv 0123 lcrdton pgg lnw bgo gam Etlsxobbendfphz on Wzlybsp Hrekzntdgq wrem ygym qvhh itlxreot njofdh.