Die Berufungskammer der UEFA hat die für das kommende Achtelfinalheimspiel erstinstanzlich verhängte Blocksperre im Unterrang des Heimbereichs für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Die Geldstrafe wurde um die Hälfte von 30.000 Euro auf 15.000 Euro reduziert.
Im Rahmen des Spiels am 25. November vergangenen Jahres wurde aus einem Block im Hintertorbereich der Heimkurve in der 66. und 89. Minute jeweils
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