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Siegfried Götte
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Allianz Deutscher Ärzteverbände einig: GOÄ-Novellierung jetzt!
Eine neu überarbeitete GOÄ sollte anstelle von Preisdumping den Einbezug aller beteiligten Ärzte an der Behandlungskette ermöglichen. Die Bewertung der Leistungen sollte unter Berücksichtigung des medizinischen Nutzens, der Wirtschaftlichkeit und der gesicherten Qualität erfolgen. Ziel muss es sein, die GOÄ als eigenständiges Regelwerk für den Arzt als Freiberufler aber auch als Referenzgebührenordnung weiterzuentwickeln.
Die AÄ setzt sich für den Erhalt der ärztlichen Freiberuflichkeit zum Schutz des individuellen Arzt-Patienten-Verhältnisses ein und fordert die Abkehr von einer ausschließlich ökonomischen Betrachtungsweise des Gesundheitswesens. Sie erklärt sich solidarisch mit der von der GFB geäußerten Kritik an der Öffnungsklausel und lehnt diese strikt ab.
Die AÄ fordert die Beibehaltung des Charakters der GOÄ als amtliche Taxe mit Sektor übergreifender Wirksamkeit. Auch eine überarbeitete GOÄ sollte anstelle von Einzelpreisen die Möglichkeit einer Bandbreite des Honorars über Multiplikatoren und den Einbezug aller beteiligten Ärzte an der Behandlung des Patienten im Rahmen der Wahlleistungskette ermöglichen.
Die Bundesärztekammer hat einen umfassenden und fachkompetenten Vorschlag einer neuen GOÄ unterbreitet. In Anbetracht dieser Vorarbeiten ist es für die AÄ völlig unverständlich, dass die Novellierung der GOÄ nicht direkt nach Inkrafttreten der GOZ in Angriff genommen werden soll. Der Vorschlag der Bundesärztekammer ist zudem lückenlos durchkalkuliert und dem übergeordneten Prinzip des fairen Interessensausgleichs zwischen Patient und Arzt verpflichtet.
Nach Ansicht der AÄ ist die Politik nun aufgefordert, die Novellierung der GOÄ umgehend zu realisieren.
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