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Familienunternehmer zu Plänen zum Öffentlichen Transparenzregister
Lutz Goebel: Unternehmer sind alarmiert - bei der Transparenz nicht das Augenmaß verlieren
„Seit Jahren wird die Forderung nach mehr ‚Transparenz‘ als Allheilmittel propagiert. Die Familienunternehmer erleiden den Kollateralschaden. Sie müssen sich durch Veröffentlichung ihrer privaten Daten um Leib und Leben sorgen. Bei den Plänen zum Transparenzregister werden weder der grundrechtliche Schutz auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt noch jegliche Verhältnismäßigkeit in Hinblick auf das Ziel der Geldwäschebekämpfung.“
„Bei allen Bestrebungen nach Transparenz darf das nötige Augenmaß für Kosten und Nutzen, sowie die Verhältnismäßigkeit nicht verloren gehen. Der Schutz vor Geldwäsche ist ein wichtiges Ziel, die Mittel sollten aber keinen Schaden anrichten. Das gleiche sollte für das öffentliche Country-by-Country Reporting gelten, welches die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hidden Champions stark beeinträchtigen würde“, fordert Goebel.
Hintergrund: Die Angaben für das Register von ‚wirtschaftlich Berechtigten‘ sollen den Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnsitz des Eigentümers sowie Art und Umfang des Unternehmens umfassen. Im Gegensatz zur EU-Richtlinie, die einen Zugang nur für Personen mit ‚berechtigtem Interesse‘ gewährt, sollen in Deutschland die personenbezogenen Daten der gesamten Öffentlichkeit zugänglich sein.
DIE FAMILIENUNTERNEHMER haben im Rahmen der schriftlichen Anhörung des Bundesfinanzministeriums diese Bedenken ausführlich in einer Stellungnahme formuliert.
DIE FAMILIENUNTERNEHMER folgen als die politische Interessenvertretung für mehr als 180.000 Familienunternehmen den Werten Freiheit, Eigentum, Wettbewerb und Verantwortung. Die Familienunternehmer in Deutschland beschäftigen in allen Branchen rund 8 Millionen Mitarbeiter und erwirtschaften jährlich einen Umsatz in Höhe von 1.700 Milliarden Euro.
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