Für die Nutzungsrichtungen Silomais und Mais zur Biogaserzeugung sind insgesamt zehn, für die Nutzungsrichtung Körnermais fünf und in der Kombination der drei Verwertungsformen sechs Maissorten beschrieben worden.
Weiterhin gab das Bundessortenamt die Neuzulassung von zwei Sorghumsorten zur Silonutzung bekannt.
Die Zulassung der neuen Sorten erfolgt nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes. Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Sorte ist, dass sie im Vergleich zu bereits zugelassenen Sorten eine Verbesserung in ihren
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