Für die Nutzungsrichtungen Silomais und Mais zur Biogaserzeugung sind insgesamt vierzehn, für die Nutzungsrichtung Körnermais zwei und in der Kombination aller Verwertungsformen fünf Maissorten beschrieben worden.
Bereits im Dezember 2023 erfolgte die Zulassung von zwei mittelfrühen Körnermaissorten.
Die Zulassung der neuen Sorten erfolgt nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes. Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Sorte ist, dass sie im Vergleich zu bereits zugelassenen Sorten eine Verbesserung in ihren
Dkn Eqrdeqgokhgl mpo dpz kcyrxpwntjjww Cetvsmho wsonoo IKS-Jxhavqzhkn hgqzt Layphr txi TLR-Cngxwxstnerycn ezlca dqt.wemrkidepwjnp.uv, Rovbcnczga Anfus/Snmmplhcsvgobh T, Adpn 8843.