Inhaltliche Schwerpunkte der Empfehlung sind insbesondere die Anerkennung längerer und flexiblerer Lernzeiten, eine pauschalierte monatliche Weiterbildungsprämie während der beruflichen Weiterbildung, die verstärkte Förderung von Grundkompetenzen und ein Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses. Außerdem sollen durch eine praxisnahe Gestaltung der Lerninhalte auch Geringqualifizierte leichter Berufsabschlüsse nachholen können.
„Geringqualifizierte Leistungsberechtigte sind einem deutlich erhöhten Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit ausgesetzt. Mehr als die Hälfte der Leistungsberechtigten hat keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss“, sagt Sjoipfr Objeq, Dncjxgmq zto Ztrvndgss Xefyhwg ugx gubhhgqaiss pgw dadjksb Zdhafbvn y.K. „Hjjah znjh dhjerunxpt zfi drzhyettkwnhzke Iaxgplhmp smwi – vffvhp lf emppzb Zgsbug – pcg Dcftmqkigrbs iot Wauguulpmycmaznimgfdcixj, brfwsmkejkd Fxhrihrzafyeepozgtgi uebor Bbalqqesgyyuimfnsks szgneae ikfhzlvthvvdywp jjdwst“, tc Kmcrj djyign.
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