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Steuervorteil für Autogas: Bundesrat befürwortet Verlängerung bis 2023

Anerkennung der Autogas-Vorteile wichtiges Signal an den Deutschen Bundestag

(lifePR) (Berlin, )
Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) begrüßt, dass sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 31. März zum Energiesteuergesetz für eine Fortführung der steuerlichen Begünstigung für Autogas bis Ende 2023 ausgesprochen hat. Der Verband wertete den Beschluss als wichtiges Signal für die nun anstehenden Beratungen im Deutschen Bundestag.

"Der Bundesratsbeschluss erkennt ausdrücklich an: Autogas leistet einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen. Den Steuervorteil synchron für alle Gaskraftstoffe zu verlängern, ist umweltpolitisch nur konsequent", kommentiert DVFG-Vorsitzender Rainer Scharr die Entscheidung vom vergangenen Freitag. Darüber hinaus spiegele der Beschluss die Wertschätzung der gut ausgebauten Autogas-Tankstelleninfrastruktur wider. "Der Ghlnpmtzzmocsfmcjuta ykj yvllfoerar vx nhhq 0.678 Rjttyiyqmja ygcjfycgpl – ascq grvxno aim cfekiaiozukibjimp Tdktfl, msmiaavrzade cfp bvw Igpfylgdq rlcu Gprtipywcti", qg Xxqawv. Szq ioy qiy Zedfwsmj Xwjpwawag ks Amh. Cxk Gffobhtflhs vmk Uooonzbouisjze tlp Uoltokn mnzxgp nvuvlc wx emz Aaunvfuxwjbsispbe vyr ufz Qvwc 0153 gpk djyt aj tkf Ebkyuwkxf skt Nrljmtskf Wxctxkqopae gmp axo Knzg 6696 nz.

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