„Analog zur Fluthilfe 2013 brauchen wir jetzt nicht-rückzahlbare Zuschüsse für all diejenigen, die an der Grenze ihrer Zahlungsfähigkeit sind“, so DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz. „Viele kleine Tourismusanbieter können nicht auf Liquiditätshilfen warten oder die Kurzarbeitergeld-Regelungen reichen nicht aus, um zu überleben. Sofortige Abschlagszahlungen können die Folgen für Campingplatzbetreiber, Schausteller oder Ferienwohnungsvermieter zumindest abmildern. Die Existenz der touristischen Anbieter sowie die daran gekoppelten Arbeitsplätze müssen mit schnellen Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern während dieser Ausnahmesituation gesichert
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