Zur anstehenden Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss zum Reisesicherungsfonds erklärt DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz:
„Aus Sicht des Deutschen Tourismusverbandes muss der Gesetzentwurf des Bundesregierung zwingend nachgebessert werden. Aktuell wird er den klein- und mittelständischen Anbietern von Pauschalreisen innerhalb Deutschlands nicht gerecht. Diese haben ein deutlich geringeres Risiko im Insolvenzfall und können sich auch weiterhin über eine Versicherung am Markt problemlos versichern. Im Gesetz muss deshalb eine deutliche Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mitgliedschaft im Fonds verankert werden. Zudem müssen die Risikofaktoren im Gesetz klar benannt und berücksichtigt werden. Pauschalreiseanbieter im Deutschlandtourismus, das sind beispielsweise Busunternehmen, Freizeitparks mit eigenen Ferienparks oder auch Städte mit