Die Forderungen nach mehr öffentlicher Intervention und der Möglichkeit vorübergehender Mengensteuerung bei Marktkrisen wurden abgelehnt. Damit bleibt die Marktorientierung der GAP als Voraussetzung für die Wettbewerbs- und Exportfähigkeit der europäischen Agrarwirtschaft erhalten. Positiv ist zudem, dass weiterhin auf eine verpflichtende Kappung hoher Direktzahlungen verzichtet wird. „Dies hätte die als Mehrfamilienbetriebe geführten Agrargenossenschaften einseitig benachteiligt“, betont der DRV-Präsident.
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