Die Kosten einer Beseitigung solch eines Befalls sind verursacherabhängig und einzelfallabhängig. Bei jeder Beseitigung, insbesondere bei „tierischen Untermietern“ außerhalb der Wohnung ist zu überprüfen, ob es sich um geschützte Arten handelt. So ist es grundsätzlich untersagt, ein Schwalbennest, Hornissennest oder Spechtnest zu zerstören. Bei Zuwiderhandlungen riskiert der Handelnde sogar ein Bußgeld, da dann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Eine Ausnahme von einer solchen kann vorliegen, wenn die jeweilige Tierart eine gesundheitliche Bedrohung für die Bewohner darstellt.
Insbesondere im Norden, die
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