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"Ohrfeige" für den Bundesgerichtshof: Bundesverfassungsgericht erklärt "Dreiteilungsmethode" für verfassungswidrig

(lifePR) (Berlin, )
Das Bundesverfassungsgericht hat, wie am Freitag bekannt wurde, die sogenannte

"Dreiteilungsmethode" gekippt: Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat in der Vergangenheit vielfach die Rechtsprechung des BGH zum neuen Unterhaltsrecht kritisiert, darunter auch die "Dreiteilungsmethode".

Danach sollte schon bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen Ehefrau die zweite Ehefrau einbezogen werden und zusammen mit dem Einkommen des Ehemannes die Basis bilden für den Geschiedenenunterhalt.

Dieser unterhaltsrechtlichen "Dreiecksbeziehung" hat das Bundesverfassungsgericht nun eine Absage erteilt und dem BGH bescheinigt, mit seiner Rechtsprechung einen Systemwechsel vorzunehmen, der die gesetzgeberischen Grundentscheidungen durch eigene Gerechtigkeits-vorstellungen ersetzt.

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