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Umdenken beim ALG II: Arbeitsanreize erhöhen
Aktuelle Hinzuverdienstregeln führen in die Sackgasse
Die aktuelle Freibetragsregelung lässt die ersten 100 Euro eigenen Verdienstes anrechnungsfrei. Ab 100 bis 800 Euro gilt ein Freibetrag von 20 Prozent und vom Einkommen über 800 bis 1.200 Euro können 10 Prozent behalten werden. Diese Anrechnungsregelung bleibt nicht ohne Folge: Nur etwa jeder vierte der derzeit ca. fünf Millionen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen verdient überhaupt eigenes Erwerbseinkommen. Davon gehen aber fast 60 Prozent nur einer geringfügigen Tätigkeit mit einem Einkommen bis 400 Euro nach. Lediglich ein Viertel der "Aufstocker" verdient mehr als 800 Euro, womit eine vollzeitnahe Tätigkeit unterstellt werden kann. Damit wird auch deutlich, dass die meisten "Aufstocker" nicht wegen zu niedriger Löhne auf Hilfe angewiesen sind, sondern infolge eines geringen Arbeitsumfangs.
Vollzeit muss attraktiver werden
Der DIHK fordert ein grundsätzliches Umdenken: Statt das ALG II aufzustocken, sollte jeder zunächst sein Arbeitspotenzial so weit wie möglich nutzen. Zu geringes Einkommen aus einer vollzeitnahen Tätigkeit sollte dann durch ALG II aufgestockt werden. Eine Neugestaltung der Freibetragsregelung kann hierbei helfen und die Anreize zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit steigern. Auch die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag festgelegt, die Hinzuverdienstregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verbessern. Um die Kosten dabei im Zaum zu halten, darf es aber keine pauschale Anhebung der Freibeträge geben. Der Vorschlag seitens der Wirtschaft sieht vor, eigenes Erwerbseinkommen bis 200 Euro voll auf das ALG II anzurechnen. Hierdurch entfällt der Anreiz, sich mit einem kleinen Zuverdienst zu begnügen. Für Erwerbseinkommen zwischen 200 und 800 Euro sollte ein Freibetrag von 40 Prozent gelten. Zwischen 800 und 1.000 Euro können 20 Prozent anrechnungsfrei bleiben. Bei Erwerbseinkommen über 1.000 Euro gilt ein Freibetrag von 10 Prozent bis zur Grenze von 1.200 Euro - bzw. 1.500 Euro, wenn Kinder im Haushalt leben. Durch zusätzliches Bruttoerwerbseinkommen wird die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit gegenüber dem Status quo attraktiver. Ab einem Verdienst von 600 Euro verbleibt mehr als bei der aktuellen Regelung. Zudem ist davon auszugehen, dass mit steigender Arbeitszeit und höheren Freibeträgen auch die Neigung zur Schwarzarbeit sinkt.
Eigeninitiative stärken
Neben stärkeren Arbeitsanreizen ist es nötig, durch ein besseres "Fördern und Fordern" dem Grundsatz Geltung zu verschaffen, wonach jeder Einzelne zunächst alles tun muss, um den staatlichen Hilfebezug möglichst schnell zu verlassen. Dies gilt auch für "Aufstocker" mit Minijob. Hierdurch lässt sich das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit mindern und die Integration in den Erwerbsprozess erleichtern. Letztere reduziert nicht nur das Armutsrisiko, sondern verbessert auch die gesellschaftliche Teilhabe.
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