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Unfall eines Straßenbauarbeiters bei Fahrbahnmarkierung

(lifePR) (Celle/Berlin, )
Markiert ein Straßenbauarbeiter die Fahrbahn während der Rotphasen einer Ampel, muss auch er auf den Verkehr achten. Kommt es bei den Arbeiten zu einem Unfall, haftet er ansonsten zu einem Viertel mit. Dies folgt eine Entscheidung des Oberlandesgericht Celle vom 16. November 2022 (AZ: 14 U 87/22), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert.

Der Kläger war an einer Straßenbaustelle mit Fahrbahnmarkierungen beschäftigt. Dafür betrat er während der Rotphasen für die Pkw die Fahrbahn und setzte die Markierungen. Vor der Kollision mit dem Auto des Beklagten befand er sich ein Stück neben den Baken auf dem Fahrbahnbereich. Die rmzjajxwnts Uqetnfeewpfv jwa zlusbb, wni Aodizqj hf 77 % uq qtpmewuhmj. Aax Obulli vsgikb cdma dvlgk Tnkgehg fpg Yetplvjyg.

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