Bei einem Verkehrsunfall war die Schuldfrage klar. Der Geschädigte ließ sein Auto gemäß Schadensgutachten reparieren. Darin waren auch bereits die Desinfektionskosten enthalten. Die gegnerische Versicherung weigerte sich, sämtliche Kosten, insbesondere die Desinfektionskosten, zu übernehmen. Sie meinte, die Werkstatt habe zu teuer abgerechnet.
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