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Marko Rosteck
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Landgericht Berlin stellt Bußgeldverfahren gegen Deutsche Wohnen ein
Die Behörde hatte der Deutsche Wohnen SE vorgeworfen, es zwischen Mai 2018 und März 2019 unterlassen zu haben, Maßnahmen zur Ermöglichung einer regelmäßigen Löschung nicht (mehr) benötigter Mieterdaten in ausreichendem Umfang umgesetzt zu haben.
Die Strafkammer 26 des Landgerichts Berlin hat das Verfahren eingestellt, weil der Bußgeldbescheid unwirksam war.
Gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin kann die Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit binnen einer Woche sofortige Beschwerde beim Kammergericht einlegen.
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