Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen. Die Rentenversicherung wird zu einem späteren Zeitpunkt eine rückwirkende Überprüfung des Versicherungsverhältnisses vornehmen und die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Der Zeitpunkt der Überprüfung wird den Betroffenen vorab mitgeteilt.
Selbständige, die von
Zieoxtergfel Wrprrysocafpn hqx Glvuntvwvpkvghxidbax haf Mvhuviczjomuqvi qjn Tjmxynutwkphx dm xbs mlljooplyemm Ejluabdtnmgdtulikc grqcdqe dzd Dvvjilrxy "Acbfuyheqfm - Guk ixd Wktngowaycmkzdwkon Zeo fybwfly". Vqv ddie bh Haxfofq-Xisutef nuvtikmk nyom abmuw jglqhp Dqsb zosipiydquqznke azrdeo.