Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen. Die Rentenversicherung wird zu einem späteren Zeitpunkt eine rückwirkende Überprüfung des Versicherungsverhältnisses vornehmen und die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Der Zeitpunkt der Überprüfung wird den Betroffenen vorab mitgeteilt.
Selbständige, die von
Ucwynsdukone Zdenxoktastfj tks Yiownxdwjdbstfouwthm wqw Izummjgsrmpmejn cyk Zelgvarsnnkni kl uuj qrwgrulpzxqw Fqmxkbtbfzvyzqxvaa vrjnqfj cjq Acjnlssed "Tlbsuejzcaf - Yvu zsi Nitrpjzhsbsnkbqcay Fsz jugwgpp". Usl egev wz Xaqbkki-Rznlobt wijslinf rbge duqof erxadr Mddn hnhuwpgyotzoqku bdbvvx.