Die Beiträge können rückwirkend für die Schulzeit zwischen dem 16. und 17. Geburtstag gezahlt werden. Anschließend werden bis zu acht schulische Ausbildungsjahre als Anrechnungszeit im Rentenkonto berücksichtigt, die nicht weiter aufgewertet werden können. Bei wem es länger gedauert hat, der kann sein Rentenkonto für diese
Wer sich rechtzeitig kümmert, hat später mehr Rente
Die Beiträge können rückwirkend für die Schulzeit zwischen dem 16. und 17. Geburtstag gezahlt werden. Anschließend werden bis zu acht schulische Ausbildungsjahre als Anrechnungszeit im Rentenkonto berücksichtigt, die nicht weiter aufgewertet werden können. Bei wem es länger gedauert hat, der kann sein Rentenkonto für diese