Den Beitrag zur Rentenversicherung teilen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren Arbeitgebern. Sie zahlen somit auch im neuen Jahr 9,3 Prozent von ihrem Bruttogehalt und haben dadurch keine höheren Abzüge.
Der Gesamtbeitrag wird nicht für die eigene Rente angespart. Vielmehr werden im sogenannten Umlageverfahren die laufenden Ausgaben finanziert. Im aktuellen Jahr waren die Beitragseinnahmen trotz der coronabedingt angespannten wirtschaftlichen Lage höher als erwartet. Die Rentenversicherung
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