Um die jungen Menschen weiter zu unterstützen, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung auch in dieser Übergangszeit. Wer also im Juni die Schule verlässt, sollte spätestens am 1. November mit einer neuen Ausbildung starten. Ausbildung ist dabei ein weitgefasster Begriff. Neben Schule und Studium zählen auch Berufsausbildung, bestimmte Weiterbildungen, Freiwilligendienste oder berufsvorbereitende Maßnahmen dazu.
Weitere Informationen tbus uz gaflli yjzuc sbx.uexlqozg-suzxdqiktxcibejrqy.sp wlsn rryxuhlbysg orgxb gzl yhbbuzennzjh Dnudugpnqbhme 3640 2412 7068.