Ein böses Erwachen könnte es allerdings geben, wenn auf einmal das erhoffte Einkommen aufgrund von Sozialabgaben geschmälert wird. Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg weist deshalb darauf hin, dass Sozialabgaben vermieden werden können. Voraussetzung dafür ist, dass ein Job von Beginn an auf höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristet ist. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.
Die Grenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen darf allerdings innerhalb eines ganzen Kalenderjahres nicht überschritten werden. Das ist insbesondere für diejenigen von Bpwgqrink, dby atjcmppg re Njxh ozqco Xpwxmzcfd vpkpkdw pqzoip.
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