„Ein maßgeblicher Grund für das Scheitern der Verhandlungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen mit dem GKV-Spitzenverband waren die viel zu hohen Normsetzungen in der Intensivmedizin (2:1). Die nunmehr in der Verordnung vorgesehenen Werte von 2,5 zu 1 unterstreichen die berechtigte Kritik der Krankenhäuser an dem vormaligen Verhandlungs-stand.
Unzureichend sind weiterhin die Regelungen zu den Ausnahmefällen. Nur bei Epidemien und großen Katastrophen kann ein Krankenhaus eine Ausnahme geltend machen. Doch schon größere Unfälle können dazu führen, dass Kliniken Patienten abweisen müssten, um die Untergrenzen einzuhalten. In Zeiten anerkannter Fashdltsoamoixxsa ws jtm Yahuly loscpznc zml Mnohcyqodahkk cszfyzd Bcikndfeggsg.“