„Es muss verhindert werden, dass ab 1. Oktober erneut der Impfstatus aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen überprüft werden muss. Nach dieser bundesweiten Regelung darf dann nur derjenige weiterarbeiten, der nach der ersten und zweiten auch die dritte Impfung in Anspruch genommen hat. Es geht nicht nur um einen unglaublichen bürokratischen Aufwand, die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat auch ihre faktische
Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht jetzt notwendig
DKG zur Initiative der bayerischen Landesregierung
„Es muss verhindert werden, dass ab 1. Oktober erneut der Impfstatus aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen überprüft werden muss. Nach dieser bundesweiten Regelung darf dann nur derjenige weiterarbeiten, der nach der ersten und zweiten auch die dritte Impfung in Anspruch genommen hat. Es geht nicht nur um einen unglaublichen bürokratischen Aufwand, die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat auch ihre faktische