Bei der Debeka versicherte freiwillige Helferinnen und Helfer in den Hochwassergebieten erhalten ab sofort rückwirkend zusätzlichen Schutz in der Unfallversicherung – ebenso wie direkt von den Unwettern Betroffene. So weitet das Unternehmen seinen Unfall-Schutz auf Infektionskrankheiten aus, die sich Menschen bei ihrem Engagement vor Ort zuziehen könnten. Zudem verdoppelt die Debeka ihre Leistungen bei Invalidität, maximal auf bis zu 300.000 Euro. Die Verdopplung greift, wenn der Versicherte während seines Einsatzes oder seiner Hilfstätigkeit einen Unfall erleidet und daraus eine Invalidität verbleibt. Der Extra-Schutz gilt rückwirkend ab Beginn des freiwilligen Einsatzes und bis maximal zum 31. Oktober dieses Jahres.
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