„Eine 24-Stunden-Betreuung durch nur eine Person kann es nicht geben, ohne die Betreuungskraft auszubeuten. Es wurde Zeit, dass hier nun für faire Arbeitsverträge gesorgt wurde. Allerdings spiegelt sich in diesem Fall die prekäre Situation in Deutschland wider: Eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung zu Hause wünschen sich die meisten Menschen mit Pflegebedarf. Sie ist aber für die meisten nur zu Lasten der
Grundsatzurteil zu 24-Stunden-Betreuung
Statement von DBfK-Präsidentin Christel Bienstein
„Eine 24-Stunden-Betreuung durch nur eine Person kann es nicht geben, ohne die Betreuungskraft auszubeuten. Es wurde Zeit, dass hier nun für faire Arbeitsverträge gesorgt wurde. Allerdings spiegelt sich in diesem Fall die prekäre Situation in Deutschland wider: Eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung zu Hause wünschen sich die meisten Menschen mit Pflegebedarf. Sie ist aber für die meisten nur zu Lasten der