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Bundesversicherungsamt

Bundesversicherungsamt trifft Festlegungen für die Durchführung des Morbi-RSA für das Ausgleichsjahr 2013

(lifePR) (Bonn, )
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die jährlichen Festlegungen nach § 31 Abs. 4 RSAV für die Durchführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs für das Ausgleichsjahr 2013 getroffen. Nach diesem Verfahren erhalten die gesetzlichen Krankenkassen ihre Finanzmittel zur Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des Alters, des Geschlechts und des Gesundheitszustandes. Die Festlegungen beschreiben das Verfahren für die Berechnung der Zuweisungen für 80 ausgewählte Krankheiten.

Insgesamt werden zurzeit ca. 185 Mrd. Euro verteilt. Die diesjährigen Änderungen bei den Festlegungen betreffen im Wesentlichen medizinische Fragen.

Die Festlegungen können auf der Homepage des BVA unter www.bva.de / Risikostrukturausgleich / Festlegungen / Festlegungen für das Ausgleichsjahr 2013 abgerufen nmvspb.
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